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Kartenausschnitt der Düsseldorfer Altstadt. Eingezeichnet ist die Feuerwerkverbotszone in der Altstadt zu Silvester. Der Bereich geht vom Rhein auf der linken Seite in Richtung Innenstadt auf der rechten Seite.
© Landeshauptstadt Düsseldorf
Feuerwerksverbot zu Silvester in der Altstadt
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Silvester: Böllerverbot in der Altstadt

Wir dürfen auch in diesem Jahr an Silvester in der Altstadt keine Böller abbrennen. Das Verbot soll dazu dienen, die Zahl der Verletzungen zu minimieren. Kontrollstellen an den Eingängen zur Altstadt wie an Karneval gibt es zwar nicht. Polizei und Ordnungsamt werden Feuerwerkskörper auf den Straßen aber sicherstellen und gegebenenfalls vor Ort in Wasser-Containern vernichten.

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.12.2024 08:45

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Erlaubtes Jugendfeuerwerk und Verbotszone

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Im vergangenen Jahr hatten sich die meisten Altstadtbesucher an das Böllerverbot zu Silvester gehalten. Es gilt auch in diesem Jahr von 20 Uhr abends bis zum Neujahrsmorgen um 6 Uhr. Erlaubt ist dann laut der Stadt lediglich das sogenannte "Jugendfeuerwerk". Also zum Beispiel Wunderkerzen und Feuerwerkskörper, die das ganze Jahr über auch von 12-jährigen gekauft werden dürfen. Die Verbotszone liegt zwischen der Ratinger Straße, der Heine-Allee, der Flinger Straße und der Kniebrücke.

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